Neben dem Namen der Einrichtung ist bisher meist nur die Adresse und das zuständige Finanzamt aufgelistet. Angaben zu den gemeinnützigen Zwecke und dem Datum des aktuellen Freistellungsbescheides fehlen bei den meisten Einträgen noch.
Abrufbar ist das Register unter https://zer.bzst.de.
Hinweis: Eventuelle Änderungen bei den im Zuwendungsempfängerregister gespeicherten Daten müssen inländische Organisationen über das zuständige Finanzamt melden.
In einer späteren Ausbaustufe sollen die eingetragenen Organisationen die Möglichkeit erhalten, Bankverbindungen zu Spendenkonten sowie Angaben zu der eigenen Homepage in das Zuwendungsempfängerregister einzupflegen.
Insbesondere soll in einem späteren Ausbaustadium über das Zuwendungsempfängerregister die elektronische Spendenbescheinigung möglich sein, bei der die Spendendaten direkt an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Hinweis: Eine direkte Adressierung der eigenen Organisation ist bisher nicht möglich. Das wäre aber wünschenswert als Nachweis der Gemeinnützigkeit per Link.
Quelle: Vereinsknowhow